Forstbetriebsgemeinschaft Glienick
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Waldbrandkasse/ Wiederbewaldungszuschuss

Für den Fall, dass Waldflächen von Mitgliedern durch einen Waldbrand geschädigt werden und wieder aufgeforstet werden müssen, hält die FBG Glienick eine Rückstellung von 10.000 EUR bereit. 

Gemäß § 21 Landeswaldgesetz Brandenburg erhält ein Waldbesitzer nach einem Waldbrandschaden auf Antrag und nach Maßgabe des Haushalts bis zu 80 vom Hundert der entstandenen Wiederbewaldungskosten als Zuschuss durch das Land, soweit vom Schädiger kein Ersatz zu verlangen ist. Die Mittel der Waldbrandkasse können als Wiederbewaldungszuschuss bereitgestellt werden, um die nicht geförderten 20% der Wiederbewaldungskosten auszugleichen.

Eine Schadensregulierung des entstandenen Vermögensschaden erfolgt nicht.


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